Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden
Präambel
Die get in GmbH (im Folgenden get in Engineering genannt) betreibt unter www.get-in-Engineering.de eine Internetplattform, auf der Einstiegsprogramme umfassend beschrieben und Fragen zum Berufseinstieg beantwortet werden. Die Zielgruppe sind Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge, die ihren Karrierestart planen. Zu diesem Zweck erstellt get in Engineering aus allgemein zugänglichen Informationen unter anderem Basisprofile von Unternehmen, die entsprechende Einstiegsprogramme bzw. -positionen anbieten.
Unternehmen bietet get in Engineering sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Dienstleistungen an. Eine entgeltliche Dienstleistung ist insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung eines Premiumprofils. Ein derartiges Premiumprofil enthält je nach Wunsch des Unternehmens unter anderem ein aussagekräftiges Unternehmensprofil, eine detaillierte Beschreibung der Einstiegsprogramme bzw. -positionen mit ingenieurwissenschaftlichen Hintergrund und die Angabe eines geeigneten Ansprechpartners für potentielle Bewerber. Des Weiteren können Unternehmen ein Advertorial auf der Internetplattform schalten. Eine unentgeltliche Dienstleistung ist beispielsweise die Veröffentlichung eines durch get in Engineering, aus öffentlich zugänglichen Informationen, erstellten Basisprofils, welches weniger detailliert ist, jedoch von dem betreffenden Unternehmen als inhaltlich überprüft autorisiert und entsprechend deklariert werden kann.
§ 1 Geltungsbereich, Leistungen von get in Engineering
1. get in Engineering bietet Unternehmen zwei Dienstleistungen an:
- das Premiumprofil
- das autorisierte Basisprofil
2. Das Unternehmen überlässt get in Engineering zum Zweck der Erstellung und Veröffentlichung eines Premiumprofils
- Text-, Bild- und ggf. Videoinformationen zur Erstellung eines Unternehmensprofils
- konkrete Angaben zu den Einstiegsprogrammen bzw. Einstiegspositionen mit technischem Hintergrund
- ein Statement eines personalverantwortlichen Mitarbeiters und/oder einen Erfahrungsbericht eines Berufseinsteigers mit informationstechnologischem Hintergrund, ggf. mit Bild- und Videomaterial
- Angaben über die Kontaktdaten eines geeigneten Ansprechpartners für potentielle Bewerber
get in Engineering aggregiert diese überlassenen sowie allgemein zugänglichen Informationen im entsprechenden Premiumprofil und publiziert dieses auf www.get-in-Engineering.de. get in Engineering behält sich vor, diese Informationen redaktionell zu bearbeiten. Die Veröffentlichung erfolgt nach der schriftlichen Freigabe des Unternehmens. Die schriftliche Freigabe kann auch via E-Mail erteilt werden. Mit der Veröffentlichung des Premiumprofils auf www.get-in-Engineering.de wird das Unternehmen auch in der Timeline der Facebook Fanpage von get in Engineering als neues Top-Unternehmen angekündigt. Bezüglich der Veröffentlichung in der Timeline der Facebook Fanpage von get in Engineering räumt das Unternehmen hiermit get in Engineering alle hierfür erforderlichen Rechte an dem jeweiligen offiziellen Unternehmenslogo des Unternehmens ein und stellt get in Engineering von Rechten Dritter frei.
3. Ein Unternehmen, welches mit einem Basisprofil auf www.get-in-Engineering.de vertreten ist bzw. sein möchte, hat die Möglichkeit diesen Eintrag explizit zu autorisieren. Erfolgt die Autorisation wird das Basisprofil um folgenden Satz ergänzt: „Diese Inhalte wurden vom Unternehmen überprüft und für get in Engineering freigegeben. Stand: (Datum der Autorisierung)“)
4. Es gelten ausschließlich diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Laufzeit
- Die Autorisation eines bereits veröffentlichten unautorisierten Basisprofils erfolgt durch das Unternehmen via E-Mail. Existiert für das jeweilige Unternehmen noch kein unautorisiertes Basisprofil, kann das Unternehmen die Erstellung eines Basisprofils beauftragen und autorisieren.
- Die Laufzeit der Autorisation ist unbefristet und endet indem die Autorisation durch das Unternehmen entzogen wird.
- Der Vertragsschluss zwischen dem Unternehmen und get in Engineering erfolgt mit dem Zugang des unterzeichneten Auftrages zur Erstellung und Veröffentlichung eines Premiumprofils via E-Mail, Fax oder per Post.
- Die Laufzeit des Vertrages zur Erstellung und Veröffentlichung eines Premiumprofils beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, es sei denn, dass eine fristgerechte Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt ist. Die Voraussetzungen einer fristgerechten Kündigung sind im weiteren Verlauf unter § 7 geregelt.
- Soweit Dritte, z.B. eine Agentur, für ein Unternehmen, welches Einstiegsprogramme und/oder -positionen anbietet, eine entgeltliche Dienstleistung bei get in Engineering beauftragt, kommt der Vertrag mit dem Dritten zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. get in Engineering ist in diesem Fall berechtigt, von dem Dritten einen Mandatsnachweis zu verlangen.
§ 3 Vergütung
- Die Beauftragung, Erstellung, Veröffentlichung und Autorisierung eines Basisprofils ist kostenfrei.
- Die Vergütungen der Leistungen im Rahmen des Premiumprofils sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument von get in Engineering aufgeführt.
- Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
- Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
- Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist get in Engineering berechtigt, seine entgeltlichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.
§ 4 Aufgaben der Vertragspartner
- get in Engineering stellt die Informationen zur Anfertigung der Basis- und Premiumprofile von der Website des jeweiligen Unternehmens und ggf. sonstigen Quellen sorgfältig zusammen. Darüber hinaus verpflichtet sich get in Engineering, alle vom Unternehmen mitgeteilten Informationen sowie zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien vertraulich zu behandeln.
- Das jeweilige Unternehmen, insbesondere dann, wenn es sich um die Erstellung und Veröffentlichung eines Premiumprofils handelt, versorgt get in Engineering mit Informations- und Datenmaterial, um die Grundlage eines aussagekräftigen Premiumprofils sicherzustellen.
§ 5 Geistige Schutzrechte
- An der Zusammenstellung der Inhalte auf der Internetplattform steht get in Engineering das alleinige Urheberrecht zu.
- Das Unternehmen gewährt get in Engineering an Texten, Bildern und Videos, welche get in Engineering zur Veröffentlichung überlassen worden sind, ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht. Mit Beendigung des Vertrages kann dieses Nutzungsrecht jederzeit widerrufen werden.
- Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den get in Engineering bereitgestellten Inhalten, diese Dritten dem Unternehmen das Recht zur Veröffentlichung auf www.get-in-Engineering.de übertragen haben.
- Für den Fall einer Inanspruchnahme der get in Engineering wegen Verletzung von Rechten Dritter verpflichtet sich das Unternehmen, get in Engineering in vollem Umfange von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und der get in Engineering sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Das Unternehmen ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Verweigert es die Freistellung und überlässt es damit der get in Engineering die Entscheidung darüber, ob dem Dritten Ansprüche zustehen, so hat er der get in Engineering die durch diese Entscheidung entstehenden Kosten zu ersetzen.
§ 6 Haftung
- get in Engineering haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für get in Engineering, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.
- Sofern das Unternehmen und Absolventen oder Studierende untereinander Verträge schließen, ist get in Engineering hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung von get in Engineering im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und Absolventen und Studierenden ist ausgeschlossen.
- Das Unternehmen haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die es zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt bzw. frei gibt. Hierbei hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und andere Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Recht Dritter verletzen. get in Engineering behält sich vor, von dem Unternehmen zur Einstellung auf die www.get-in-Engineering.de überlassenen Texte, Bilder oder Videos zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Pflicht von get in Engineering zur Prüfung der überlassenen Informationen besteht jedoch nicht.
§ 7 Kündigung
- Das bestehende Vertragsverhältnis kann in Textform ohne Angabe von Gründen durch das Unternehmen und get in Engineering mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt werden.
- Nach der Kündigung der entgeltlichen Dienstleistung bleiben dem Unternehmen die unentgeltlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise ein autorisiertes Basisprofil, erhalten, es sei denn das Unternehmen schließt dies im Rahmen des Kündigungsschreibens explizit aus.
§ 8 Verfügbarkeit/Erreichbarkeit
- get in Engineering behält sich vor, nur die unautorisierten Inhalte auf ihren Internetseiten zu erweitern, zu beschränken oder ganz einzustellen. Unautorisierte Inhalte können jederzeit und ohne weitere Mitteilung von get in Engineering gelöscht werden. Autorisierte Inhalte jedoch werden ausschließlich nach vorheriger Freigabe verändert.
- get in Engineering übernimmt eine Gewähr für die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von www.get-in-Engineering.de zu 97% eines Kalenderjahres. get in Engineering haftet für Störungen, Unterbrechungen oder einen etwaigen Ausfall des Online-Angebots, wenn deren zeitlicher Umfang die gewährleistete Verfügbarkeit von 97% unterschreitet. Ausgenommen davon sind jene Einschränkungen der Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
§ 9 Sonstiges
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen und get in Engineering aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB des Unternehmens wird hiermit widersprochen.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
get in GmbH, Stand: 19. Dezember 2016
Hinweis: Unsere Nutzungsbedingungen für Websitenutzer finden sich hier: www.get-in-Engineering.de/nutzungsbedingungen
Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Bewerberdatenbank
§ 1 Leistungsbeschreibung
- Diese produktbezogenen Bedingungen "Bewerberdatenbank" ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die get in GmbH (im Folgenden get in Engineering genannt) unterhält im Internet eine Datenbank mit Profilen bzw. Lebensläufen von Ingenieur-Nachwuchskräften (im Folgenden „Bewerber“ genannt). Bewerber können darin ihre Profile bzw. Lebensläufe hinterlegen. Mit der Registrierung veröffentlicht der Bewerber diese in der Bewerberdatenbank in anonymisierter Form, das heißt ohne Offenlegung seiner persönlichen Kontaktdaten. Unternehmen, die einen Zugang zur Bewerberdatenbank kostenpflichtig buchen (im Folgenden „Kunden“ genannt), können dort auf die anonymisierten Profile zugreifen. Hierfür ist zunächst eine Registrierung zur Nutzung der Bewerberdatenbank durch den Kunden notwendig. Interessiert sich ein Kunde für einen Bewerber kann er dem Bewerber eine Kontaktanfrage schicken. Beruht dieses erklärte Interesse auf Gegenseitigkeit, kann der Bewerber die Anonymität aufheben, indem er seine Kontaktdaten für den anfragenden Kunden freigibt.
- Dem Kunden stehen in der "Bewerberdatenbank" bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Kunden. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löscht ein Bewerber seinen Lebenslauf, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus der Bewerberdatenbank gelöscht.
§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung
- Der Vertrag zwischen get in Engineering und dem Kunden über die Nutzung der Bewerberdatenbank kommt zu Stande, wenn get in Engineering die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von get in Engineering gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch get in Engineering zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. Mit Vertragsschluss ermöglicht get in Engineering dem Kunden die Nutzung der Bewerberdatenbank. Der Kunde zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung, wie sie in 2.2 geregelt ist.
- Die Vergütung sowie die Laufzeit der Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Nutzung der Bewerberdatenbank sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument von get in Engineering aufgeführt. Der Vertrag verlängert sich um die vorangegangene Laufzeit und zu der vorangegangenen Vergütung, es sei denn, dass eine fristgerechte Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt ist.
- Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
- Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
- Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist get in Engineering berechtigt, seine entgeltlichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.
§ 3 Zugang zur Bewerberdatenbank
- Um Zugang zur Bewerberdatenbank zu erhalten, bedarf es zunächst einer kostenlosen Registrierung durch den Kunden auf get in Engineering. Erst nach dem erfolgreichen Vertragsschluss gemäß § 2 wird der Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch get in Engineering final eingerichtet. Mit der erfolgreichen Einrichtung ist die Bewerberdatenbank durch den Kunden nutzbar.
- Der Zugang zur Bewerberdatenbank ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Bewerberdatenbank und die eingesehene Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Insofern der Kunde sein Personalrecruiting an eine Dritte Person auslagert, so bedarf es für die Nutzung der Bewerberdatenbank durch diesen Dritten der schriftlichen Zustimmung von get in Engineering. Die seitens des Kunden angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Die angegebene E-Mail-Adresse muss gültig und auch für die Zukunft erreichbar sein. Eine Anmeldung mit nur temporär erreichbaren E-Mail-Adressen ist nicht zulässig. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt sein muss. Bei der Anmeldung wählt sich der Kunde ein Passwort. Der Benutzername entspricht der angegebenen E-Mail-Adresse. get in Engineering benachrichtigt den Kunden via E-Mail über die Anmeldung. Die Zulassung erfolgt nachdem der Kunde dem Bestätigungslink gefolgt ist (Double Opt-In). Die Angabe von falschen Daten berechtigt get in Engineering, den jeweiligen Kunden unverzüglich zu sperren.
- Der Benutzername darf keine Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Kennzeichenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
- Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerkonto umgehend zu korrigieren.
- Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Kunden entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Kunde verpflichtet, get in Engineering unverzüglich zu informieren und das Passwort unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden.
- get in Engineering wird das Passwort eines Kunden nicht an Dritte weitergeben und ein Kunde niemals per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.
- Ein Benutzerkonto bei get in Engineering ist nicht übertragbar. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal bei get in Engineering anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nur nach vorheriger Zustimmung von get in Engineering möglich.
- Der Kunde stellt get in Engineering von sämtlichen Ansprüchen frei, die Bewerber wegen Verletzung dieser Bestimmungen oder sonstiger Rechte durch Nutzung des Zugangs durch den Kunden oder etwaigen Dritten geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von get in Engineering, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist.
§ 4 Sperrung, Kündigung des Benutzerkontos
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, gegen die get in Engineering AGB verstößt, kann get in Engineering folgende Maßnahmen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Kunden – nach eigenem Ermessen ergreifen:
1. Anfragen an potentielle Bewerber oder sonstige Inhalte löschen,
2. die Nutzung der Bewerberdatenbank be- oder einschränken,
3. Kunden verwarnen,
4. das Benutzerkonto vorläufig sperren. - Tatsachen, die geeignet sind eine fristlose Kündigung des Nutzungsverhältnisses zu begründen, rechtfertigen auch eine endgültige Sperrung des Benutzerkontos. Tatsachen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, liegen insbesondere vor, wenn
1. Der Kunde falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat,
2. ein erkennbarer Missbrauch der Bewerberdatenbank vorliegt,
3. die Funktionsfähigkeit der Bewerberdatenbank durch den Kunden beschädigt oder beeinträchtigt wird,
4. oder Verstöße gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die get in Engineering AGB vorliegen. - Teilerstattungen der bereits angefallenen Gebühr in Folge von vorzeitiger Kündigung vor Ablauf des gebuchten Zeitraumes ist ausgeschlossen.
§ 5 Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von Bewerbern nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten
- Alle Verluste, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen, die get in Engineering durch den Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, get in Engineering hat dies zu vertreten.
- Die Bewerberangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass get in Engineering deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet get in Engineering eine bestimmte Anzahl von Antworten.
- Die Daten von Stellensuchenden, die sich bei get in Engineering registrieren ("Bewerber") sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet und genutzt werden. Bewerber dürfen nur gezielt zum Zwecke der Bewerbersuche angeschrieben werden. get in Engineering behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.
- Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union hinaus besondere Regeln gelten. Ein solcher Datentransfer bedarf - auch innerhalb eines Konzerns - in der Regel der Zustimmung des Bewerbers.
get in GmbH, Stand: 19. Dezember 2016
Produktbezogene Geschäftsbedingungen: JobTargeting
§ 1 Leistungsbeschreibung
- Diese produktbezogenen Bedingungen „JobTargeting“ ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die get in GmbH (im Folgenden get in Engineering genannt) verfügt über einen Talentpool in dem Studenten, Absolventen und Young Professionals mit Ingenieur-Background (im Folgenden Bewerber genannt) ein spezifisches Profil anlegen. Aus diesem Profil können Informationen zu Fähigkeiten, Kompetenzen, berufliche Präferenzen, Formalqualifikation und Praxiserfahrungen hervor gehen. Zu diesem Zweck unterhält jeder Bewerber auf der Plattform von get in Engineering ein persönliches Benutzerkonto.
- get in Engineering bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunden“ genannt) nun mit dem „JobTargeting“ die Option eine Stellenanzeige innerhalb eines Benutzerkontos eines Bewerbers zu platzieren, der zu den in der Stellenanzeige genannten Anforderungen möglichst gut passt. get in Engineering übernimmt hierfür den Abgleich mit den in der Stellenanzeige genannten Anforderungen an einen potentiellen Bewerber und den Angaben innerhalb eines Bewerberprofils im Talentpool von get in Engineering (im Folgenden „JobTargeting“ genannt). Auf dieser Grundlage wird die Stellenanzeige nur jenen Bewerbern innerhalb des jeweiligen Benutzerkontos angezeigt, bei denen ein Abgleich der Kriterien des Bewerberprofils und der jeweiligen Stellenanzeige des Kunden eine Übereinstimmung als überwiegend Wahrscheinlich machen. Die Prüfung dieser Übereinstimmung obliegt ausschließlich der von get in Engineering selbst vorgenommenen Bewertung.
§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung
- Der Vertrag zwischen get in Engineering und dem Kunden über die Nutzung des „JobTargeting“ innerhalb des Talentpools von get in Engineering kommt zu Stande, wenn get in Engineering die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes von get in Engineering im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von get in Engineering gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch get in Engineering zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme seitens get in Engineering. Mit Vertragsschluss ermöglicht get in Engineering dem Kunden die Nutzung des JobTargeting Produktes. Der Kunde zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung, wie sie in 2.2 geregelt ist.
- Die Vergütung sowie die Laufzeit der Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Nutzung des „JobTargeting“ innerhalb des Talentpools sind explizit im jeweiligen Vertragsangebot von get in Engineering aufgeführt. Die Laufzeit des Vertrages ist im Vertragsangebot bestimmt und beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum der Stellenanzeige des Kunden. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit ausgeschlossen.
- Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
- Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
- Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist get in Engineering berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.
§ 3 Das Veröffentlichen der Stellenanzeigen
1. Der Kunde überlässt get in Engineering die betreffende Stellenanzeige, indem der Kunde ein PDF und/oder weitere erforderlichen Informationen als digitale Dateien schickt. Dabei muss die Stellenanzeige folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Stellen sind grundsätzlich an Ingenieur-Nachwuchskräfte gerichtet.
- Sind innerhalb der zur Verfügung gestellten Stellenanzeigen Links eingebettet, dürfen diese nur auf die Unternehmenswebsite des Kunden oder auf die Unternehmenspräsenz des Kunden auf get in Engineering führen.
- Die Stellenanzeige muss eindeutig sein und somit mindestens einen konkreten Stellentitel sowie eine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung aufweisen. Ein pauschaler Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen ist unzulässig.
- Verlinkungen auf Websites von Wettbewerbern von get in Engineering ist nicht zulässig, es sei denn, der Kunde selbst ist ein Wettbewerber von get in Engineering und verlinkt auf seine Unternehmenswebsite.
2. Erfüllt eine Stellenanzeige die Anforderungen, wird durch get in Engineering das JobTargeting durchgeführt und die betreffende Stellenanzeige innerhalb der Benutzerkonten passender potentieller Bewerber veröffentlicht.
3. Ist die Stellenanzeige veröffentlicht, kann diese, ohne Rücksprache und ohne Zustimmung von get in Engineering, während der Laufzeit nicht mehr geändert werden. Auch zusätzliche Arbeitsorte dürfen während der Laufzeit nicht hinzugefügt werden.
get in GmbH, Stand: 19. Dezember 2016
Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Virtual Events
§ 1 Leistungsbeschreibung
- Diese produktbezogenen Bedingungen “Virtual Events” ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Unternehmenskunden. Die get in GmbH (im Folgenden „get in“ genannt) betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (get-in-IT.de, get-in-Engineering.de, job-io.de, etc.) Informationsplattformen, Bewerberdatenbanken, Jobdatenbanken und virtuelle Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen. get in bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunden“ genannt) die Option an, sich im Bereich “Virtual Events” mittels Online-Events den spezifischen Zielgruppen als potenzieller Arbeitgeber vorzustellen und zur Mitarbeitergewinnung Kontakte zu potenziellen Bewerbern zu knüpfen (nachfolgend „virtuelle Events“ genannt). Damit bietet die get in GmbH entgeltliche wie auch unentgeltliche Dienstleistungen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Bildungsmarketing an.
- Im Zusammenhang mit der Nutzung von virtuellen Events stehen dem Kunden verschiedene Funktionalitäten zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem insbesondere, aber nicht abschließend, die Möglichkeit für den Kunden sich bei virtuellen Events multimedial mit einem Profil zu präsentieren und Ansprechpartner anzugeben, die dann über unterschiedliche Kommunikationsmittel (Chat, Call, E-Mail, etc.) mit den Teilnehmern des Events interagieren können.
§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung
- Der Vertrag zwischen get in und dem Kunden über die Nutzung von virtuellen Events kommt zu Stande, wenn get in die Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von get in gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch get in zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. Mit Vertragsschluss ermöglicht get in dem Kunden die Nutzung des jeweiligen virtuellen Events. Der Kunde zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung, wie sie in 2.2 geregelt ist.
- Die Vergütung sowie die Laufzeit der Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Nutzung des jeweiligen virtuellen Events sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument von get in aufgeführt.
- Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
- Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist get in berechtigt, seine entgeltlichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.
§ 3 Nutzung des virtuellen Events „job I/O“
- Die “job I/O” ist ein Produkt aus dem Bereich “Virtual Events”, welches mehrmals jährlich stattfindet. Die job I/O ist dabei ein virtuelles Event für IT-Talente und Professionals, bei dem get in den Kunden mit potenziellen Mitarbeitern interaktiv und virtuell zusammenbringt. Kunden können wie auf einer physischen Jobmesse mit den Bewerbern interagieren und über das eigene Angebot als auch ihre aktuellen Stellen informieren. Die verschiedenen Funktionalitäten und Tools die get in den Kunden auf der jeweiligen job I/O zur Verfügung stellt, sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument zur jeweiligen job I/O von get in aufgeführt.
- Erst nach dem erfolgreichen Vertragsschluss gemäß § 2 wird der Zugriff auf den Bereich „job I/O“ möglich.
- Der Zugang zum Bereich „job I/O“ ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zum Bereich „job I/O“ und die eingesehenen Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Insofern der Kunde sein Personalrecruiting an eine Dritte Person auslagert, so bedarf es für die Nutzung des Bereiches „job I/O“ durch diesen Dritten der schriftlichen Zustimmung von get in.
- Die seitens des Kunden angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Die angegebene E-Mail-Adresse muss gültig und auch für die Zukunft erreichbar sein. Eine Anmeldung mit nur temporär erreichbaren E-Mail-Adressen ist nicht zulässig. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt sein muss. Bei der Anmeldung wählt sich der Kunde ein Passwort. Der Benutzername entspricht der angegebenen E-Mail-Adresse. get in benachrichtigt den Kunden via E-Mail über die Anmeldung. Die Zulassung erfolgt nachdem der Kunde dem Bestätigungslink gefolgt ist (Double Opt-In). Die Angabe von falschen Daten berechtigt get in, den jeweiligen Kunden unverzüglich zu sperren.
- Der Benutzername darf keine Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Kennzeichenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
- Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerkonto umgehend zu korrigieren.
- Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Kunden entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Kunde verpflichtet, get in unverzüglich zu informieren und das Passwort unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden.
- get in wird das Passwort eines Kunden nicht an Dritte weitergeben und ein Kunde niemals per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.
- Ein Benutzerkonto bei get in ist nicht übertragbar. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal bei get in anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nur nach vorheriger Zustimmung von get in möglich.
- Der Kunde stellt get in von sämtlichen Ansprüchen frei, die Bewerber wegen Verletzung dieser Bestimmungen oder sonstiger Rechte durch Nutzung des Zugangs durch den Kunden oder etwaigen Dritten geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von get in, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist.
§ 4 Sperrung, Kündigung des Benutzerkontos
1. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, gegen die get in AGB verstößt, kann get in folgende Maßnahmen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Kunden – nach eigenem Ermessen ergreifen:
- Anfragen an potentielle Bewerber oder sonstige Inhalte löschen,
- die Nutzung des Bereiches „job I/O“ be- oder einschränken,
- Kunden verwarnen,
- das Benutzerkonto vorläufig sperren.
2. Tatsachen, die geeignet sind eine fristlose Kündigung des Nutzungsverhältnisses zu begründen, rechtfertigen auch eine endgültige Sperrung des Benutzerkontos und damit die Nutzung des Bereiches job I/O. Tatsachen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, liegen insbesondere vor, wenn
- Der Kunde falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat,
- ein erkennbarer Missbrauch des virtuellen Events vorliegt,
- die Funktionsfähigkeit des virtuellen Events durch den Kunden beschädigt oder beeinträchtigt wird,
- oder Verstöße gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die get in AGB vorliegen.
3. Teilerstattungen der bereits angefallenen Gebühr in Folge von vorzeitiger Kündigung vor Ablauf des gebuchten virtuellen Events sind ausgeschlossen.
§ 5 Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von Bewerbern nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Alle Verluste, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen, die get in durch den Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, get in hat dies zu vertreten.
- Die Bewerberangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass get in deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
- Die Daten von Stellensuchenden, die sich bei den Kunden ("Bewerber") melden und im Rahmen der job I/O informieren sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet und genutzt werden. get in behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.
§ 6 Geistige Schutzrechte
- Der Kunde räumt get in an allen zur Durchführung des virtuellen Events überlassenen Texten, Bildern und Videos (nachfolgend „Material“ genannt) für den Zeitraum und zum Zwecke der Durchführung des Events zeitlich, räumlich und inhaltlich ohne Einschränkung, alle hierfür erforderlichen Rechte ein, insbesondere alle Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Diesbezüglich räumt der Kunde get in ebenso das Recht ein, Dritten Nutzungsrechte an dem Material einzuräumen, z.B. Dienstleistern und Vertriebspartnern (z.B. Druckereien, Agenturen, Distributoren, Host-Provider) sofern dies zur Durchführung des Verwendungszweckes erforderlich ist.
- Um den größtmöglichen Nutzen für den Kunden zu erzielen und insbesondere eine hohe Teilnehmerzahl zu erreichen, wird get in das jeweilige virtuelle Event im Vorfeld des virtuellen Events entsprechend vermarkten, als auch im Nachgang zu dem jeweiligen Event darüber berichten. Dies erfolgt dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, über die eigenen Social-Media-Kanäle als auch über den eigenen Internetauftritt. Der Kunde ist hiermit einverstanden und räumt get in vollumfänglich, d.h. zeitlich, räumlich und inhaltlich ohne Einschränkung, alle hierfür erforderlichen Rechte ein, insbesondere alle Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Der Kunde räumt get in in diesem Zusammenhang vollumfänglich, d.h. zeitlich, räumlich und inhaltlich ohne Einschränkung, an allen Texten, Bildern und Videos, welche get in in diesem Zusammenhang überlassen worden sind (nachfolgend „Material“ genannt) alle hierfür erforderlichen Rechte ein, insbesondere alle Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Hierzu gehört insbesondere das Recht, das Material auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten sowie das Recht zur nicht öffentlichen und zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung, auch durch Bild-, Ton- oder sonstige Informationsträger, das Recht zur Nutzung, Bereitstellung und Verwertung in Datennetzen und Onlinediensten einschließlich des Rechts, die Ergebnisse den Nutzern der vorgenannten Netze und Dienste zum Abruf und zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin gehört hierzu, soweit nicht eine entsprechende Einschränkung vereinbart wurde, das Recht der redaktionellen und werblichen Verwertung (jeweils und insbesondere in Print/ePaper-Veröffentlichungen, einschließlich Kundenmagazinen/ Broschüren, in elektronischen Ausgaben/Anwendungen, in Internet- und mobilen Angeboten sowie innerhalb von Social Media Kanälen wie z.B. Facebook, Instagram und YouTube), auch für Zwecke der Eigenwerbung von get in (z.B. in Präsentationen, Darstellung von Case Studies auf Websites etc.), im Rahmen von Werbeanzeigen in beliebigen Print- und Onlinemedien, für Werbung im Internet (Banners, Social Media etc.), für PR-Zwecke. Diesbezüglich räumt der Kunde get in ebenso das Recht ein, Dritten Nutzungsrechte an dem Material einzuräumen, z.B. Dienstleistern und Vertriebspartnern (z.B. Druckereien, Agenturen, Distributoren, Host-Provider) sofern dies zur Durchführung des Verwendungszweckes erforderlich ist.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den get in bereitgestellten Inhalten, diese Dritten dem Kunden die unter § 6 Ziffern 2 und 3 erforderlichen Rechte eingeräumt haben. Der Kunde stellt get in von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Verletzung dieser Bestimmungen oder sonstiger Rechte durch Nutzung des vom Kunden überlassenen Materials geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von get in, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist.
get in GmbH, Stand: 26. April 2021