Kraftfahrt-Bundesamt als Arbeitgeber
Das Kraftfahrt-Bundesamt wurde per Gesetz am 4. August 1951 als Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr errichtet. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und versteht sich als Dienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer.
24944 Flensburg
- Öffentlicher Dienst
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