Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als Arbeitgeberin

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesober­behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie prüft, forscht und berät zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern. Sicherheit macht Märkte. Die BAM setzt und vertritt für Deutschland und seine globalen Märkte hohe Standards für Sicherheit in Technik und Chemie zur Weiterentwicklung der erfolgreichen deutschen Qualitätskultur "Made in Germany". Diese Aufgabe erfüllt die BAM durch ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An der BAM arbeiten rund 1.600 Menschen aus etwa 50 Nationen.

Kontakt
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
+49(0)3081040
Daten & Fakten
Branchen
  • Öffentlicher Dienst
  • Wissenschaft & Forschung
get in Engineering hat die Informationen von der Webseite des Unternehmens und ggf. sonstigen Quellen sorgfältig zusammengestellt. Diese Informationen wurden vom Unternehmen noch nicht autorisiert.Informationen für Unternehmen

Arbeitgeber bewerben sich bei Dir!

So funktioniert's:

Anonymes Profil anlegen
Unternehmens- anfragen erhalten
Kontaktdaten freigeben & durchstarten!

Arbeitgeber bewerben sich bei Dir!

So funktioniert's:

Anonymes Profil anlegen
Unternehmens- anfragen erhalten
Kontaktdaten freigeben & durchstarten!
Initialisierung...
Kostenlos, anonym und sicher.

Noch kurz die Cookies...

...dann geht's weiter: Wir setzen Cookies ein, um unsere Web­site für Dich zu opti­mieren und nur rele­vante In­halte an­zu­zeigen – auf dieser Seite und in so­zialen Netz­werken. Wenn Du auf „optionale Cookies ablehnen“ klickst, werden aus­schließ­lich Cookies für grundlegende Funktionen dieser Seite ein­gesetzt. Unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ informieren wir über die einzelnen Cookies. Dort kannst Du Deine Ent­scheidung individuell anpassen und auch nach­träglich ändern.

  • Notwendig
  • Funktional
  • Marketing